Für die Geschäftsbeziehung zwischen AaB (Aktiv am Berg, Bergführer Ecke Frick aus Oberstdorf) und dem Teilnehmer gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung. Der Teilnehmer erkennt mit seiner Buchung die nachstehenden Geschäftsbedingungen an. AaB erkennt abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers nicht an, es sei denn, sie hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1. Anmeldung
Mit der Anmeldung, bietet der Teilnehmer AaB den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.
Der Vertrag kommt ausschließlich mit Annahme durch AaB zustande, welche in der Regel spätestens zwei Wochen nach Eingang des Angebots erfolgt.
2. Bezahlung
Mit Annahme des Angebots wird eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Gesamtpreises auf das Konto von AaB fällig, worüber mit der Annahme eine Rechnung gestellt wird. Nach Bezahlen des Vorschusses werden dem Teilnehmer Detailinformationen und gegebenen Falls der Sicherungsschein zugesandt. Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor Tourbeginn zur Zahlung fällig.
3. Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Teilnehmer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von AaB anerkannt sind.
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Teilnehmer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
4. Rücktritt
Der Rücktritt von der gebuchten Leistung ist jederzeit vor Tourbeginn möglich. Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung.
Für den Rücktritt werden folgende pauschalen Kosten berechnet:
- bis 21 Tage vor Tourbeginn Euro 40,00
- 20 – 14 Tage vor Tourbeginn 50 % des vereinbarten Gesamtpreises
- danach 80 % des vereinbarten Gesamtpreises
Kann der gebuchte Platz zu gleichen Bedingungen weiterverkauft werden, entsteht lediglich eine Bearbeitungsgebühr von Euro 25,00 pro Person.
5. Mindestteilnehmerzahl
Sämtliche Touren sind auf eine Mindestteilnehmerzahl abgestimmt. Wird die Zahl nicht erreicht, ist AaB berechtigt, Wochenkurse 14 Tage, Wochenendkurse 3 Tage vor deren Beginn abzusagen. In diesem Fall bemüht sich AaB dem Teilnehmern ein passendes Alternativprogramm anzubieten. Die Tourengebühr wird in einem solchen Fall vollständig zurückerstattet bzw. auf das Alternativprogramm angerechnet.
6. Programmänderungen
Aus Sicherheitsgründen ist der Bergführer berechtigt, den geplanten Routenverlauf oder das Programm eigenmächtig abzuändern. Dies gilt z. B. bei ungünstigen Witterungsbedingungen, schlechten Verhältnissen, Lawinengefahrt, mangelndem Können der Teilnehmer oder anderen unvorhersehbaren Umständen.
Aus solchen unverschuldeten und unvorhersehbaren Änderungen entsteht dem Teilnehmern kein Minderungs- oder Rückerstattungsanspruch soweit diese AGBs nichts anderes bestimmen.
7. Haftung, Versicherung
Alle Bergführer von AaB sind staatlich geprüfte Berg- und Skiführer und entsprechend haftpflichtversichert.
AaB haftet im Rahmen dieser abgeschlossenen Berufs- Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf fahrlässige bzw. grob fahrlässige Handlung ihrerseits oder seitens der mit der Leitung der Reise oder Führung betrauten Person zurückzuführen sind.
Von gesetzlichen Haftpflichttatbeständen abgesehen, unternimmt der Teilnehmer die Reise auf eigene Gefahr. Die Touren erfolgen zwar unter der Leitung der mit der Führung betrauten Person, werden aber in jedem Fall in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko durchgeführt. Es bleibt der mit der Führung betrauten Person vorbehalten, die geplante Tour nach den Kenntnissen der Teilnehmer, nach deren technischen und konditionellen Voraussetzungen oder wegen unvorhersehbarer Umstände abzuändern.
Beruht ein Schaden oder eine Verletzung des Teilnehmers auf grobe Fahrlässigkeit oder Verschulden eines Bergführers, so ist die Haftung auf den Berg- und Skiführer beschränkt. Die Haftung ist der Höhe nach auf die Haftpflichtsumme beschränkt, soweit kein Körperschaden entstanden ist.
Es wird ausdrücklich allen Teilnehmern empfohlen, eine Reiserücktritts-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Bergungskostenversicherung abzuschließen.
8. Abbruch
Bricht der Bergführer eine Führung oder einen Kurs vorzeitig ab, werden 30 % der nicht erbrachten Leistungen rückerstattet. Bei mehrtätigen Touren erfolgt eine auf den Tag berechnete anteilige Rückerstattung.
9. Vorzeitige Beendigung, Ausschluss
Bei vorzeitiger Beendigung durch den Teilnehmer sowie bei Ausschluss des Teilnehmers durch den Bergführer (z.B. bei Nichterfüllen der Voraussetzungen für eine Tour) werden keine Kosten rückerstattet.
10. Leihausrüstung
AaB stellt für die gebuchten Programme Leihausrüstungen zur Verfügung. Verlorenes Material ist vom Teilnehmer zu ersetzen. Reparaturkosten für geliehenes Material, welches über das Maß der normalen Abnützung hinaus beschädigt wurde, müssen vom Teilnehmer bezahlt werden. Für Unfälle mit dem Leihmaterial (z.B. Ski, Bindung) übernimmt AaB keine Gewährleistung soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Verschulden am eingetretenen Schaden nachgewiesen ist.
11. Preise
Die ausgeschriebenen Preise verstehen sich pro Person und umfassen die jeweils im Programm ausgeschriebenen Leistungen.
12. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand
Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz von AaB, also Oberstdorf.
Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist das für den Geschäftssitz von AaB zuständige Gericht.
13. Salvatoresche Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht beeinträchtigt werden. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.